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Fischmehlsilo Bremen

  • Baustelle Fischmehlsilo Bremen
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Die J. Müller Terminal GmbH & Co. KG, Bremen, beabsichtigt den Neubau einer Fischmehlsiloanlage am Fabrikenufer im Bremer Holzhafen.

Die Baufläche beträgt ca. 355 m² und wird südlich durch eine alte und eine neue Uferwand mit Hochwasserschutzwänden des Holz – und Fabrikenhafens, westlich und östlich von vorhandenen Bauwerken sowie nördlich von Hafengleisen begrenzt.

Wegen der geringen Abstände der vorhandenen Ankerpfähle der Uferspundwand ist die Entscheidung über das geeignete Pfahlsystem während der Planung zugunsten von Mikropfählen nach DIN EN 14199 gefallen. Als Tragsicherheitsnachweis für Mikropfähle ist eine Mindestanzahl von Pfahlprobebelastungen vorgeschrieben.

Gemäß den Ergebnissen des Entwurfes ist mit mindestens 160 St. Pfählen zu rechnen, demnach sind insgesamt 5 Probepfähle vorgesehen(mind. 3%) sind vorgeschrieben. Insgesamt wurden nach Absprache mit BH und Bodengutachter 7 Stck. Probepfähle im Sinne einer Eignungsprüfung vor der Herstellung der Bauwerkspfähle hergestellt und Probebelastungen auf Zug durchgeführt.

Weil die Krafteinleitungsstrecken der Bauwerks – Pfähle mit Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz in unterschiedlichen Tiefen angeordnet werden müssen, um diese nicht zu belasten, werden sich für das Bauwerk unterschiedliche Pfahllängen , also unterschiedliche Dehnsteifigkeiten ergeben. Diese finden in der statischen Berechnung Berücksichtigung.

Mit den als Vorversuchen ausgelegten Probepfählen sollten dafür die folgenden Einzelerkenntnisse gewonnen bzw. Einzelnachweise erbracht werden:

  1. Nachweis der Herstellbarkeit der Pfähle mit der vorgesehenen Verfahrenstechnik.
  2. Nachweis der hinreichenden Tragkapazität einer längenmäßig definierten Lasteintragungsstrecke in unterschiedlichen Tiefen.
  3. Ermittlung einer Last – Verschiebungslinie als Grundlage für die der Ersatzfedersteifigkeit der Pfähle in einem statischen Berechnungsmodell.
  4. Ausweisung einer zusätzlichen Tragreserve für die traglastmindernde Berücksichtigung der Pfahlgruppenwirkung wegen der geringen Pfahlabstände.

Die Pfähle haben einen Durchmesser von 20 cm und enden bei -12,0 m NN, besitzen eine Verpress – Strecke von 8,0 m und sind bis OK Gelände freigespült. Nach DIN 1054 und DIN EN 14199 wurde als maximale Prüfkraft das 2-fache der Gebrauchskraft angesetzt.

Als Gebrauchslast lt. Vertrag wurde 1100 kN angesetzt. Um die mögliche Ausnutzung der max. inneren Tragfähigkeit von 1250 kN zu gewährleisten, wurde die Spannanweisung bis zu einer Prüflast von 2500 kN erweitert.

In Abstimmung mit dem AG wurden GEWI – PLUS Pfähle mit einem Ø 75 mm und einer Last an der Fließgrenze von 2960 kN eingebaut.Die max. Prüflast wurde mit 2500 kN festgelegt. Damit wäre die geforderte Sicherheit von 2,0 gegenüber 1100 kN auf 2,28 erhöht und eine zulässige Gebrauchslast von 1250 kN nachgewiesen.

Nach Angaben aus dem Bodengutachten existiert unterhalb des Pfahlkopfes zunächst eine ca. 2,00 m mächtige nicht tragfähige Auffüllungsschicht aus Sand mit Bauschuttresten. Unterhalb dieser Schicht folgten schluffige Sande bis in Tiefen von ca. 8,00 m bzw. -1,5 m auf NN bezogen. Unterhalb von 8,00 m folgen Sande, die mit zunehmender Tiefe gröber werden und als tragfähig angesehen werden können.

Zur Ausführung kamen GEWI - Ø 63,5 mm PLUS in SKS und DKS mit Längen von 16,00 m bis 30,00 m.

Insgesamt wurden 169 Stck. Bauwerkspfähle hergestellt.